Berufsunfähigkeit kann jeden treffen!
Welche Leistung die gesetzliche Rentenversicherung erbringt
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig vom Alter. Auch junge Menschen sind von dem Schicksal berufsunfähig zu werden betroffen.
Ein Pilot wird allerdings normalerweise nicht berufsunfähig, sondern fluguntauglich.
Dies geschieht meist dadurch, dass das Medical nicht mehr bestanden wird und die
Tauglichkeitsklasse 1 nicht mehr neu erteilt wird. Ergibt das Medical, dass die Tauglichkeitsklasse 1 für Verkehrspiloten nicht mehr erreicht wird, bedeutet dies für den Piloten, dass er zum Führen von Flugzeugen für die diese Tauglichklasse benötigt wird, nicht mehr berechtigt ist. Der Pilot ist fluguntauglich. Die Karriere als Flugzeugführer ist im Normalfall damit beendet. Welche Leistungen der fluguntaugliche Pilot aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten kann, wird hier erläutert.
Welche Ansprüche ein Pilot bei Fluguntauglichkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat
Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben nur Personen die vor dem 01. Januar 1961 geboren wurden. Alle später Geborenen haben lediglich einen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Diese Erwerbsminderungsrente ist unterteilt in zwei Stufen. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn der Versicherte noch in der Lage ist irgendeiner theoretisch möglichen Tätigkeit noch zwischen drei und sechs Stunden täglich nachzugehen. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält, wer nicht mehr in der Lage ist irgendeiner theoretisch möglichen Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich nachzugehen.
Allerdings ist der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente noch an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Zunächst muss eine teilweise oder vollständige Erwerbsminderung vorliegen. Es müssen innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt worden sein. Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren muss erfüllt sein.
In § 43 Sozialgesetzbuch IV Abs. 3 heißt es: Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
Wie aus den Voraussetzungen für den Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente schon hervorgeht, hat ein Pilot bei Fluguntauglichkeit regelmäßig keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
Wie man aus den Anspruchsvoraussetzungen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersehen kann, hat ein Pilot in der Regel keinen Anspruch hierauf. Einzig eine private LoL Versicherung kann vor den finanziellen Folgen eines Lizenzverlustes schützen. Aus diesem Grund ist eine Lizenzverlustversicherung die wohl wichtigste und auch eine existentielle Versicherung für Verkehrspiloten. Ohne eine LoL Versicherung steht ein Pilot bei Lizenzverlust ohne Einkommen und ohne finanzielle Absicherung da.
Wie sich ein Pilot richtig gegen Fluguntauglichkeit absichern kann
Verliert ein Pilot die Tauglichkeitsklasse 1, weil der das Medical nicht mehr besteht, bedeutet dies in der Regel das Aus für seine Karriere als Flugzeugführer. Die Folge ist, dass das Einkommen wegfällt. Die Kosten des Lebensunterhalts laufen allerdings weiter. Der gewohnte Lebensstandard kann nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Eine Loss of Licence Versicherung (Lol Versicherung) kann den Piloten zwar nicht vor der Risiko Lizenzverlust schützen, wohl aber das finanzielle Risiko des Einkommensverlustes erheblich mindern. So kann der Lebensstandard aufrecht erhalten werden und zumindest die finanziellen Einbußen sind nicht so hoch.
Die LoL Versicherung, auch Lizenzverlustversicherung oder Fluguntauglichkeitsversicherung genannt, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung für Piloten. Sie ist die einzige Möglichkeit für einen Flugzeugführer sich gegen den Verdienstausfall bei Fluguntauglichkeit abzusichern.
Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung ist für einen Piloten völlig unzureichend.
Nur mit einer Loss of Licence Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Pilot im Fall eines Verlusts der Tauglichkeitsklasse 1 aufgrund gesundheitlicher Ursachen umfassen geschützt. Die einzelnen Angebote unterscheiden sich jedoch auch in der Ausgestaltung der LoL Klausel. Loss of License Klausel ist nicht gleich Loss of License Klausel, auch hier ist Vorsicht geboten. Schnell hat man einen Vertrag abgeschlossen, der im Leistungsfall Fallstricke enthält und den Piloten nicht optimal absichert.
Das Risiko Fluguntauglichkeit so früh wie möglich versichern.
Eine Fluguntauglichkeitsversicherung sollte so jung wie möglich abgeschlossen werden, am besten schon als Flugschüler. Eine Flugschüler Versicherung ist nicht nur günstig, sondern sichert auch die Rückzahlung eventueller Ausbildungskredite.
Spätestens jedoch mit Beginn der ersten Arbeitsstelle sollte ein Pilot eine Loss of Licence Versicherung abschließen.
Die Loss of Licence Klausel für Piloten sollte klar definiert sein:
Dies kann so aussehen:
Flugdienstuntauglichkeit liegt vor, wenn der Versicherte für voraussichtlich sechs Monate flugdienstuntauglich ist oder ununterbrochen mindestens sechs Monate flugdienstuntauglich war.
Der Versicherte muss aus gesundheitlichen Gründen flugdienstuntauglich sein. Schwangerschaft gilt nicht als gesundheitlicher Grund.
Ein Pilot von Verkehrsflugzeugen ist ist bereits in folgendem Fall flugdienstuntauglich: Die notwendigen Voraussetzungen der Tauglichkeitsklasse 1 sind nicht mehr erfüllt.
Wenn der versicherte Pilot flugdienstuntauglich ist, verzichten wir auf die Möglichkeit, auf eine andere Tätigkeit zu verweisen. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit ausübt und welche Einkünfte er hieraus erzielt.
- Tinnitus
- Nachlassen der Sehkraft
- Schwindelanfälle
- Bluthochdruck
Die Gefahr eines Lizenzverlustes aufgrund einer Flugdienstuntauglichkeit ist für Piloten wesentlich größer als für die meisten anderen Berufe. Aufgrund der hohen Anforderungen, die an das Bestehen des Medicals geknüpft sind, ist das Risiko für einen Piloten fluguntauglich zu werden, wesentlich höher als für andere Berufsgruppen. Verliert ein Pilot seine Lizenz wegen Flugdienstuntauglichkeit, bedeutet dies oft das Karrierende und das Aus für die weitere Berufsplanung.
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