Sie arbeiten als Flugzeugführer und verdienen sich Ihren Lebensunterhalt durch Ihren Beruf. Ihr Lebensstandard wird durch Ihre Arbeit im Cockpit und das hiermit erzielte Einkommen gewährleistet. Was aber wäre, wenn Sie das Medical nicht bestehen und Ihnen infolge dessen die Tauglichkeitsklasse 1 aberkannt würde?
Sie dürften Ihren Beruf als Pilot nicht mehr ausüben und wären fluguntauglich.
Wenn die Tauglichklasse 1 aufgrund Krankheit, Unfall oder einer Verletzung wegfällt, heißt dies regelmäßig das Ende der Karriere als Flugzeugführer. Die Folge ist, dass das als Pilot erzielte Einkommen wegfällt und man den gewohnten Lebenstandard und die laufenden Kosten nicht mehr decken kann. Eine Pilotenversicherung mit einer Loss of Licence Klausel bietet hier finanzielle Sicherheit.
Was eine Loss of License Versicherung (LoL Versicherung) von einer BU-Versicherung für Piloten und Flugzeugführer unterscheidet, ist in erster Linie die Loss of Licence Klausel. Die Loss of Licence Klausel ist das Kernstück einer guten Pilotenversicherung. Aber auch bei der License Klausel gibt es große Unterschiede.
Höhe der Loss of License Versicherung
Wie hoch eine Fluguntauglichkeitsversicherung für einen Verkehrspiloten sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier sind in erster Linie das erzielte Einkommen zu nennen und es sollte berücksichtigt werden, ob finanzielle Reserven vorhanden sind.
Bei der Loss of License Versicherung (LoL Versicherung) für Piloten sollte nicht nur berücksichtigt werden, wie hoch die monatliche Fluguntauglichkeitsrente sein soll, sondern auch welche Laufzeit für die Berufsunfähigkeitsversicherung für Flugzeugführer gewählt werden sollte.
Die Höhe der versicherten Rente in der Loss of Licence Versicherung sollte so bemessen sein, dass bei einer Flugdienstuntauglichkeit aufgrund des Verlusts der Tauglichkeitsklasse 1 der bisherige Lebensstandard weiterhin gehalten werden kann. Als Pilot und Verkehrsflugzeugführer erzielt man normalerweise ein recht hohes Einkommen. Dieses Einkommen sollte für den Fall eines Verlusts der Tauglichkeitsklasse 1 abgesichert werden. Allerdings gibt es bei einzelnen Anbietern der Fluguntauglichkeitsversicherung Höchstgrenzen für die versicherte Fluguntauglichkeitsrente. Weiterhin sollten aus der Fluguntauglichkeitsrente die regelmäßig anfallen Kosten für den Lebensunterhalt, Miete oder Kreditraten abgedeckt werden können.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei Abschluss einer Pilotenversicherung beachtet werden sollte, ist die Dauer oder Laufzeit der LoL Versicherung. Die Dauer der Lizenzverlustversicherung sollte so bemessen sein, dass die Flugunfähigkeitsrente so lange gezahlt wird bis das reguläre im Arbeitsvertrag vereinbarte Endalter der Beschäftigung erreicht wird.
Es bleibt also zu sagen, dass eine zu geringe Rentenhöhe der LoL Versicherung im Fall eines Lizenzverlustes keine wirkliche Absicherung bei Fluguntauglichkeit ist. Ein Pilot hat bei Flugdienstuntauglichkeit in der Regel keinerlei Anspruch auf eine gesetzliche Leistung in Form einer Erwerbsminderungsrente, da die Voraussetzungen hierfür normalerweise nicht erfüllt sind.
Die BU-Versicherung für Flugzeugführer und Piloten soll den Verdienstausfall bei Fluguntauglichkeit ausgleichen. Sie sollte sich daher am erzielten Nettoeinkommen orientieren und ungefähr 70-80 Prozent des Nettoeinkommens erreichen.
Die Loss of License Versicherung für Piloten sollte mit einer ausreichend langen Versicherungsdauer abgeschlossen werden. Es ist nicht sinnvoll die Versicherung mit einer zu kurzen Versicherungsdauer abzuschließen, da sonst der Zeitraum zwischen dem geplanten Ruhestandsalter und dem Auslaufen der der Fluguntauglichkeitsrente zu groß ist und eine finanzielle Lücke entsethen würde.
Empfehlenswert wäre eine Dauer der LOL-Versicherung bis zum Beginn der Altersrente. Allerdings begrenzen die Berufsunfähigkeitsversicherungen die Laufzeit der Angebote auf ein Endalter zwischen 55 und 65 Jahren.
Grundsätzlich gilt, je länger die Versicherungsdauer ist, desto besser ist der Pilot bei Fluguntauglichkeit abgesichert.
Wenn Sie weitere Informationen zur Loss of License Versicherung für Flugzeugführer brauchen oder Fragen hierzu haben, rufen Sie uns einfach an.
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Seit fast drei Jahrzehnten sind wir im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung tätig. Hierbei gehört die Lizenzverlustversicherung und Loss of License Versicherung für Piloten zu einem unserer Schwerpunkte. Die Pilotenversicherung ist unser tägliches Geschäft. Vertrauen Sie diese wichtige Absicherung ausschließlich einem Fachmann an, der in dieser Thematik zu Hause ist.
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